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Tipps für Autofahrer


 

Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend. Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage "Meine-Auto.info".


  Schweiz

Symbol Erklärungen
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Verbandskasten:

Verbandskasten wird empfohlen. Es wird vorgeschrieben, dass man als Beteiligter bei Unfällen mit Personenschaden für Hilfe zu sorgen hat.

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Warndreieck:

Warndreieck muss griffbereit in der Fahrgastzelle bereitliegen. Im Kofferraum darf es nicht verstaut werden.

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Warnweste:

Es besteht keine Warnwestenpflicht, das Tragen wird aber empfohlen.

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Winterreifen:

In der Schweiz besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Eine Schneekettenpflicht kann in Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung verordnet werden.

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Tagfahrlicht:

In der Schweiz besteht die Pflicht am Tage mit Licht zu fahren.

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Zubehör:

Keine zusätzlichen Empfehlungen.

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Feuerlöscher:

Das Mitführen eines Feuerlöschers wird empfohlen.

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Tempolimits:

Die folgenden Tempolimits gelten in Schweiz:

  • Ortschaften:    50 Km/h
  • Landstraßen:   80 Km/h
  • Kraftstraßen: 100 Km/h
  • Autobahnen:  120 Km/h
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Mautpflicht:

Es besteht in der Schweiz eine Vignettenpflicht auf Autobahnen. Auf weitere Abschnitte wird zusätzlich eine Maut erhoben, wie z.B. im Großen St. Bernhard-Tunnel.

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Promillegrenze:

0,5 Promille

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Versicherung:

Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, bekannt auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Diese Versicherungskarte dient zur Bescheinigung im Ausland und sagt somit aus, dass ein Verschicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht. Zudem enthält die Karte alle wichtigen Informationen, die zur Einreise und der Unfallregulierungen notwendig sind. Neben den Eigenen Daten finden sich auch Ansprechpartnern und das Regulierungsbüro, an dem man sich wenden kann.

Beschriftung - nach Oben


 

Letzte Aktualisierung: 23.03.2024 - 15:42


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