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               Tipps für Autofahrer
 
                       
                   Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor
                   Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend.
                   Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
                   Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
                   Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt
                   an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage
                   "Meine-Auto.info".
                   
                   
                      Norwegen
  Norwegen
   
     
	   
         | Symbol | Erklärungen | 
                 
       
         |  | Verbandskasten: Es besteht eine Verbandkasten-Pflicht, nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. der ISO-Norm 3864.  | 
         |  | Warndreieck: Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.  | 
         |  | Warnweste: Für in Norwegen registrierte Fahrzeuge besteht eine Tragepflichtpflicht für jede Person, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlässt. | 
         |  | Winterreifen: Eine Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t vom 01.Dezember bis 31.März , die in Norwegen zugelassenen sind. | 
         |  | Tagfahrlicht: In Norwegen besteht die Pflicht am Tage mit Licht zu fahren. | 
         |  | Zubehör: Es wird  das Mitführen eines Ersatzlampensets empfohlen.  | 
         |  | Feuerlöscher: Das Mitführen eines Feuerlöschers wird empfohlen. | 
         |  | Tempolimits: Die folgenden Tempolimits gelten in Norwegen:
                  
                   Ortschaften:     50 Km/h Landstraßen:    80 Km/h Kraftstraßen:    80 Km/h  Autobahnen:     90 Km/h  | 
         |  | Mautpflicht: Maut nur für einige Brücken, Tunnel, Straßen und Städte. | 
         |  | Promillegrenze: 0,2 Promille | 
         |  | Versicherung: Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, bekannt auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Diese Versicherungskarte dient zur Bescheinigung im Ausland und sagt somit aus, dass ein Verschicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht. Zudem enthält die Karte alle wichtigen Informationen, die zur Einreise und der Unfallregulierungen notwendig sind. Neben den Eigenen Daten finden sich auch Ansprechpartnern und das Regulierungsbüro, an dem man sich wenden kann. | 
                        
                 
                   
           
        
           
  Letzte Aktualisierung: 18.12.2024 - 16:11
            
               
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