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Tipps für Autofahrer
Die Vorschriften für den Straßenverkehr sind in Europa nicht einheitlich geregelt worden. Deshalb sollten vor
Fahrtantritt die Ausrüstungsgegenstände geprüft werden. Dabei ist auch der Ort der Lagerung mit ausschlaggebend.
Anbei finden Sie eine Aufstellung der Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften, die in den Ländern gelten.
Diese Liste soll ein Hinweis für die Ausstattung bei der Anfahrt sein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie wird nicht regelmäßig aktualisiert und angepasst. Somit muss sich der Fahrervor selbst vor Fahrtantritt
an geeigneten Stellen informieren. Eine Möglichkeit bietet die Homepage
"Meine-Auto.info".
Italien
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Erklärungen |
![Symbol Symbol](images/hilfe.png) |
Verbandskasten:
Es besteht eine Verbandkasten-Pflicht, nach EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. der ISO-Norm 3864.
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Warndreieck:
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
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![Symbol Symbol](images/weste.png) |
Warnweste:
Es besteht eine Tragepflichtpflicht für jede Person, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlässt.
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![Symbol Symbol](images/winter.png) |
Winterreifen:
Eine Winterreifenpflicht besteht im Aostatal vom 15.Oktober bis 15.April. Ansonsten kann sie kurzfristig angeordnet werden, alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden. Eine Schneekettenpflicht kann in Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung verordnet werden.
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![Symbol Symbol](images/licht.png) |
Tagfahrlicht:
In Italien besteht die Pflicht außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen mit Licht zu fahren.
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Zubehör:
Keine zusätzlichen Empfehlungen.
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Feuerlöscher:
Das Mitführen eines Feuerlöschers wird empfohlen.
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![Symbol Symbol](images/geschwindigkeit.png) |
Tempolimits:
Die folgenden Tempolimits gelten in Italien:
- Ortschaften: 50 Km/h
- Landstraßen: 110 Km/h
- Kraftstraßen: 130 Km/h (bei Regen 110)
- Autobahnen: 130 Km/h (bei Regen 110)
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![Symbol Symbol](images/maut.png) |
Mautpflicht:
Es werden Mautgebühren für das Befahren von Autobahnen erhoben.
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![Symbol Symbol](images/promille.png) |
Promillegrenze:
0,5 Promille
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![Symbol Symbol](images/versicherung.png) |
Versicherung:
Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, bekannt auch unter der Bezeichnung "Grüne Karte". Diese Versicherungskarte dient zur Bescheinigung im Ausland und sagt somit aus, dass ein Verschicherungsschutz der Haftpflichtversicherung mit den Bestimmungen des Einreiselandes besteht. Zudem enthält die Karte alle wichtigen Informationen, die zur Einreise und der Unfallregulierungen notwendig sind. Neben den Eigenen Daten finden sich auch Ansprechpartnern und das Regulierungsbüro, an dem man sich wenden kann.
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![Beschriftung - nach Oben Beschriftung - nach Oben](https://www.derhuettenwanderer.de/css/images/up.jpg)
Letzte Aktualisierung: 23.03.2024 - 15:42
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